Podologie
Die Podologie geht über die kosmetische Fußpflege hinaus und ist eine qualifizierte medizinische Fußpflege, der ärztliche Maßnahmen kompetent begleitet, ergänzt und unterstützt.
Podologie – Die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin ist gesetzlich geschützt, geregelt durch das Podologengesetz (PodG) vom 4. Dezember 2001.
Gesetz über den Beruf der Podologe/Podologin Abschnitt 1 Erlaubnis §1
Wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will bedarf der Erlaubung. Die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach §10 Abs. 1 geführt werden.
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Staatlich geprüfte Podologin
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Mitglied im Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e.V.
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Mitglied im WUNDNETZ SAARLAND
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Leistungserbringung nach kassenärztlicher Verordnung
Unsere Leistungen:
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Podologische Fußbehandlung mit ausführlicher Befunderhebung (auch bei Diabetikern, Blutern, pAVK und Marcumar Patienten)
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Spangentechnik bei eingewachsenen oder eingerollten Zehennägel
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Onycho- und Dermatomykose, Nagel- und Fußpilzbehandlung
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Orthosentechnik, Fehlstellungen der Zehen
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Druck- und Reibungsschutz
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Skalpelltechnik bei
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Clavie: Hühneraugen
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Callositas: Hornhaut
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Rhagaden: tiefe Risse
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Verruca: Warze
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Fußreflexzonentherapie (Schule Hanne Marquardt)