Podologie

Die Podologie geht über die kosmetische Fußpflege hinaus und ist eine qualifizierte medizinische Fußpflege, der ärztliche Maßnahmen kompetent begleitet, ergänzt und unterstützt.

Podologie – Die Berufsbezeichnung Podologe/Podologin ist gesetzlich geschützt, geregelt durch das Podologengesetz (PodG) vom 4. Dezember 2001.

Gesetz über den Beruf der Podologe/Podologin Abschnitt 1 Erlaubnis §1

Wer die Berufsbezeichnung „Podologin“ oder „Podologe“ führen will bedarf der Erlaubung. Die Bezeichnung „Medizinische Fußpflegerin“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ darf nur von Personen mit einer Erlaubnis nach Satz 1 oder einer Berechtigung oder staatlichen Anerkennung nach §10 Abs. 1 geführt werden.

Unsere Leistungen:


Fußreflexzonentherapie (Schule Hanne Marquardt)